Durch den Versicherer wird die berufliche Tätigkeit abgefragt, da der Beruf einer versicherten Person entscheidend für die Risikobeurteilung des gewünschten Versicherungsschutzes ist.

Es wird in der Unfallversicheurng zwischen Berufsgruppe A und B unterschieden. Die Berufsgruppe A sind in der Regel Frauen, nicht handwerklich oder körperlich tätige Personen (zum Beispiel Bürokaufleute) und Kinder. In die Berufsgruppe B sind alle handwerklich oder körperlich tätigen Personen einzuordnen.

Je nach Versicherungsgesellschaft teilt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsgruppen unterschiedlich ein. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich auf die zur Antragsstellung maßgebliche berufliche Tätigkeit.