Mietausfall von Lorenz Thaden | Nov. 10, 2019 | 0 Kommentare Wenn aufgrund von Beschädigungen an einem versicherten Gebäude, die vermieteten Räumlichkeiten nicht mehr im vollem Umfang vermietbar sind, so werden die entgangenen Mieten von der Gebäudeversicherung erstattet. Kommentar absenden Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.