Die Krankheitskostenvollversicherung wird durch die private Krankenversicherung in drei Leistungsbereiche aufgeteilt:
* ambulante Leistungen
* zahnärztliche Leistungen
* stationäre Leistungen
Zu den ambulanten Leistungen werden unter anderem Untersuchungen, ärztliche Beratungen, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, ärztlich verordnete Arzneien und Verbandsmittel sowie Heilmittel, psychotherapeutische Behandlungen und Leistungen des Heilpraktikers, des Physiotherapeuten und des Logopäden gezählt.