Die Ausbildungsversicherung dient zur Absicherung der beruflichen Ausbildung des Kindes.
Die Versicherungsleistung der Ausbildungsversicherung wird zu einem vorher vereinbarten Termin fällig. Die versicherte Person und Beitragszahler ist in der Regel ein Elternteil, die Ausbildungsversicherung läuft bei vorzeitigem Ableben des Beitragszahler in der Regel beitragsfrei weiter. Bei vorzeitigem Tod des Kindes kann eine andere Person begünstigt werden.