Gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung Schutz.
Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Dennoch ist der Bauherr noch immer für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers zuständig, sodass er im Falle einer Verletzung der Überwachungspflicht noch immer in Anspruch genommen wird.