Seit dem 1. Januar 2000 muss die private Krankenversicherung bei der Krankheitskostenvollversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 10 % erheben. Dieser Beitragsanteil wird jedem Versicherten individuell gutgeschrieben. Er soll dazu verwendet werden, die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten, bzw. später sogar abzusenken.
Der Beitragszuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.
Der Beitragszuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.