* Brand oder Explosion
* Entwendung
* Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
* Zusammenstoß des versicherten Fahrzeugs mit Haarwild
* Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung
* Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Haarwildschäden:
Tiere die unter dem Oberbegriff „Haarwild“ bezeichnet werden:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen,
Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.
Im Umfang der Fahrzeugteilversicherung sind Zusammenstöße mit sogenannten Zucht- oder Masttieren nicht abgedeckt.
Ist das Fahrzeug durch derartige Tiere unverschuldet zu Schaden gekommen, ist nach eventuell der Tierhalter oder -hüter haftbar.
Kann ein solcher nicht ermittelt oder haftbar gemacht werden, dann bleibt nur die Fahrzeugvollversicherung als mögliche Abdeckung von Ersatzleistungen.