Um Transportgüter gegen Verlust und Beschädigung durch alle Gefahren bei Transporten zu Lande, auf Binnengewässern und in Luftfahrzeugen, denen die Güter während der gesamten Dauer der Warenbeförderung ausgesetzt sind, zu versichern, gibt es die Warentransportversicherung.
Das Versicherungsunternehmen haftet in der Regel für:
* Folgen der versicherten Gefahren für die verlorenen oder beschädigten Güter
* den Beitrag, den der Versicherungsnehmer zur großen Haverei zu leisten hat, sofern durch die Haverei-Maßregel ein dem Versicherer zur Last fallender Schaden abgewendet werden soll
* die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung und der Weiterbeförderung infolge eines versicherten Unfalls
* die Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens
* die Kosten der Schadensfeststellung durch Dritte
In der Warentransportversicherung ist der Versicherungswert der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert der Güter einschließlich Verpackung am Absendungsort bei Beginn der Versicherung. Zu diesem Wert kommen bis zur Annahme der Güter durch den Transporteur noch Versicherungskosten, endgültig bezahlte Fracht und sonstige Kosten.