Die Entrichtung der Versicherungsprämie ist die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers. An der vertraglichen Vereinbarung oder an dem von der Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigten Tarif der Versicherungsgesellschaft orientiert sich die Höhe der Prämie.
Der Versicherte muss zusätzlich die Versicherungssteuer bezahlen. Ebenfalls als Versicherungsprämien gelten Beiträge, die an einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entrichtet werden.
Der Versicherungsnehmer hat bei einer Steigerung der Versicherungsprämie um 5% des letzten oder um 25% des ersten Beitrages die Möglichkeit den Versicherungsvertrag aufzulösen.
Sollte der Versicherungsnehmer nach einem Vertragsabschluss eine vereinbarte Folgeprämie nicht zahlen, kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nach einer Nachzahlungsfrist von zwei Wochen ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wenn in einer solchen Situation der Versicherungsfall eintritt und der Versicherungsnehmer noch immer in Zahlungsverzug ist, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.