Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind über die Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Dieser Ausschluss ist definitiv gültig, wenn Plansch- oder Reinigungswasser aus nicht mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen austritt (Planschbecken, Putzeimer). Bei mit dem Rohrleitungssystem verbundenen Einrichtungen (Badewannen, Wasch- oder Geschirrmaschinen) ist zu unterscheiden, ob der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass er durch Planschen (z.B. Kinder in der Wanne) oder dadurch entstanden ist, dass Wasser aus undichten Stellen austritt.