Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind über die Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Dieser Ausschluss ist definitiv gültig, wenn Plansch- oder Reinigungswasser aus nicht mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen austritt (Planschbecken, Putzeimer). Bei mit dem Rohrleitungssystem verbundenen Einrichtungen (Badewannen, Wasch- oder Geschirrmaschinen) ist zu unterscheiden, ob der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass er durch Planschen (z.B. Kinder in der Wanne) oder dadurch entstanden ist, dass Wasser aus undichten Stellen austritt.
Planschwasser
von Lorenz Thaden | Nov 10, 2019 | 0 Kommentare