Ein Versicherungsunternehmen kann einen Versicherungsantrag ablehnen, weil die Privat-Haftpflicht keine Pflichtversicherung ist. Der Versicherte kann eine Vertragsänderung (z.B. Beitragserhöhung) ablehnen. Jedoch kann die Versicherung dies zurückweisen, wenn sie nicht bereit ist, ein weiteres Risiko zu übernehmen. Nur die Versicherung kann in der Schadensregulierung einen Schaden ablehnen, muss dies jedoch begründen.