Ein Architekt kann sich mit einer Architektenhaftpflichtversicherung zum Beispiel gegen Bauwerksschäden und Planungsfehler absichern. Anders alsbei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kommt es hierbei nicht auf das Schadenseregnis an, sondern auf den Verstoß des Versicherten gegen seine Sorgfaltspflichten.
Der Architekt haftet für Mängel am Bauwerk, für übernommene Bauaufsicht und ggf. für mangelhafte Beratung und Betreuung seiner Klientel.