Um sich gegen Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines kurzzeitigen Aufenthalts im Ausland zu versichern, gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist eine private Zusatzversicherung, die genau auf solche Fälle zugeschnitten ist. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ergänzt bei Auslandsreisen den gesetzlichen und den allgemeinen Krankenversicherungsschutz und vor allem die Kosten für die Bereiche der akuten Heilbehandlung, den Rücktransport nach Deutschland im Fall einer Krankheit sowie die Überführung nach Deutschland im Todesfall. Es gelten Ausschlüsse und Höchstgrenzen.

Ein solcher Versicherungsschutz ist einfach abzuschließen und beginnt ohne Wartezeiten.