Eine Überleitung eines lange Zeit arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldbezug, bei dem nicht mehr von einer Arbeitsunfähigkeit, sondern von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit gesprochen wird, bezeichnet man als Aussteuerung.
Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Krankenversicherung für den Versicherten nicht länger Krankengeld leistet, ihn statt dessen an den zuständigen Rentenversicherungsträger verweist, der eine Rente für die Dauer der Erwerbsminderung/-unfähigkeit zahlt, sofern verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind.