Beamtenanwärter sind Beamte auf Widerruf und befinden sich normalerweise noch in der Laufbahnausbildung. Sie erhalten vom Dienstherrn Anwärterbezüge, Sonderzahlungen, Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen. Den Statuts Anwärter verlieren privat Versicherte, die ihre Laufbahnausbildung beenden oder für sechs Monate unterbrechen. Die Privat-Krankenversicherung gibt für Anwärter ebenfalls eine Höchstvertragsdauer vor.