Ein Beamter auf Probe wird, wer entweder den Vorbereitungsdienst für die entsprechende Laufbahn erfolgreich abgeschlossen hat und zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit vorgesehen ist („Laufbahnbewerber“) oder als Bewerber einer Laufbahn besonderer Fachrichtung ohne Vorbereitungsdienst eingestellt werden soll.