Beamte auf Widerruf befinden sich in der Regel im Vorbereitungsdienst. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn widerrufbar und endet mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht eine Staatsprüfung/ein Staatsexamen.