Durch einen Vertragsabschluss, der durch die Zusendung der Police oder durch das Dokumentieren einer Annahmebestätigung erfolgen kann (formeller Beginn), beginnt in der privaten Krankenversicherung der Versicherungsschutz. Jedoch beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem in der Police genannten Zeitpunkt (technischer Beginn) und erst nach Ablauf der Wartezeiten (materieller Beginn).

Im Falle, dass Sie aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, fallen aufgrund der Wartezeitanrechnung im Rahmen einer Vollversicherung gewöhnlich technischer und materieller Beginn zusammen.