Alle im öffentlichen Dienst angestellten Beamten können eine private Krankenversicherung mit besonderen Konditionen abschließen, die Beihilfeversicherung. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Möglichkeit für die Beamten eine private Zusatz-Krankenversicherung abzuschließen. Diese private Zusatz-Krankenversicherung ist erforderlich, da der Staat nur einen bestimmten Teil der Krankheitskosten von Beamten übernimmt.

Die vom Staat getragenen Anteile an den Kosten nennen sich Beihilfe.