Eine über den Versicherungsvertrag beziehungsweise über die zugrunde liegenden Bedingungen geschlossene Vereinbarung wird Beitragsanpassungsklausel genannt. Diese Klausel definiert, dass die tariflichen Beitragssätze eines bestehenden Vertrages aufgrund veränderter Gegebenheiten (zum Beispiel beachtlich höhere Aufwendungen) angepasst werden können. Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer Beitragsanpassung, ohne dass sich der Versicherungsumfang parallel ändert, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht, gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll.