Einen im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, an dem der Erstbeitrag oder der Folgebeitrag zu zahlen ist, nennt man Beitragsfälligkeit.
Es wird zwischen Hauptfälligkeit (in der Regel Ende des Versicherungsjahres) und der Zwischenfälligkeit (z.B. eine halbjährliche Zahlung) unterschieden. Immer nur zur Hauptfälligkeit ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, eine Vertragskündigung möglich.