Eine Alternative zur Kündigung eines bestehenden Vertrages, besonders bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, ist die Beitragsstundung. Durch eine Beitragsstundung wird ein zeitlich begrenzter Aufschub der fälligen Beitragszahlung erwirkt.

Die gestundeten Beiträge, zuzüglich der vorher vereinbarten Stundungszinsen, hat der Versicherungsnehmer nach Ablauf des Aufschubes nachzuzahlen. Dabei ist zu beachten, dass eine Beitragsstundung nur möglich ist, wenn es sich um einen rückkauffähigen Vertrag handelt.