Berufsunfähigkeitsrente ist ein ursprünglicher Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben seit dem 01.01.2001 nur noch Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Wenn ein Versicherter seinen erlernten oder einen gleichwertigen Beruf zu weniger als 50% ausüben kann, kann er den Anspruch auf eine solche Versicherung geltend machen.

Alle Versicherten die am 01.01.1961 oder später geboren sind, haben durch die gesetzliche Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Gegenüber der Berufsunfähigkeitsrente wurden bei der Erwerbsminderungsrente die Leistungen allerdings sehr gekürzt.