Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte „infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Hierbei reicht es in der Regel aus, dass man zu 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Für Menschen, die aktiv im Arbeitsleben stehen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt im Fall einer Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente, die dem Versicherten hilft, auch ohne Arbeitseinkommen den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.