Ein Unternehmen kann sich mit einer Betriebshaftpflicht gegen Ansprüche Dritter (natürliche/juristische Personen bzw. Unternehmen) absichern.

Ein solcher Anspruch kann bei der Ausübung eines Berufes oder bei der Ausübung eines geschäftlichen Betriebes entstehen.

Der Betrieb ist mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten versichert. Die gesetzlichen Vertreter des Versicherten sowie Personen, die er zur Beaufsichtigung angestellt hat, sind mitversichert. Alle übrigen Betriebsangehörigen gehören, soweit sie dienstliche Verrichtungen für den Versicherungsnehmer ausführen, auch zu den mitversicherten Personen.