Eine Bootshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann, ähnlich dem Kfz, auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben. Die besonderen Merkmale des Bootes fließen alle in die Berechnung mit ein: das Alter des Motorbootes, die Motorleistung in KW, der Wiederbeschaffungswert, Fahrtgebiet und andere Besonderheiten.