Ein spezieller Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der Daten-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz greift, wenn eine gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem BDSG auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Sperrung erfolgen muss. Auch eine Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß §§ 43, 44 BDSG wird von der Versicherung übernommen.