Die Versicherung übernimmt die Deckung für das Risiko das der Versicherungsnehmer versichert. Außerdem gibt es eine vorläufige Deckung, eine Sonderform der Deckung. Durch die vorläufige Deckung erhält der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz schon bevor sein Antrag von der Versicherung angenommen wurde. Jedoch ist die vorläufige Deckung kein Vorvertrag, da die Vertragspartner nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind.