Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, werden als Deckungskapital bezeichnet. Wenn ein Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt wird, erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser Rückkaufswert ergibt sich aus dem Deckungskapital mit einem üblichen geringen Kostenabschlag, auch Stornoabzug genannt. Zum Rückkaufswert kommen noch Überschussanteile dazu.