Unter der Deckungsrückstellung versteht man, einen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Kapitalwert von bestehenden Verpflichtungen. Dieser Wert wird bei Kranken-, Lebens-, Haftpflicht– und Unfallversicherung für die Zahlungen von Rückgewährbeträgen und Versicherungsleistungen verwendet.

Für den Versicherungsnehmer ergibt sich eine Garantie der Erfüllung seiner vertraglichen Ansprüche durch verschiedene strenge Vorschriften. Diese gelten für die Berechnung der Deckungsrückstellung, die Verantwortlichkeit der Einhaltung durch einen Aktuar sowie die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens.