Bestehen im Rahmen der Schadensversicherung mehrere Versicherungsverträge gegen eine Gefahr oder für ein einziges Objekt bzw. Interesse bei gleichzeitig verschiedenen Versicherungsgesellschaften, haften diese gesamtschuldnerisch.

Sollten alle Versicherungssummen zusammengerechnet den Wert der Versicherung bzw. die Summe der Entschädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer zu zahlen wären, übersteigen erhält der Versicherungsnehmer trotzdem nicht mehr als den entstandenen Gesamtschaden. Für die Höhe der Entschädigung der einzelnen Versicherer sind die gezahlten Versicherungsprämien entscheidend.

Sollte eine Doppelversicherung in rechtswidriger Absicht zustande gekommen sein, ist jeder dieser betroffenen Verträge, ab Kenntnis durch den Versicherer, ungültig. Jedoch sind dem Versicherer noch bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode die Prämien zu zahlen.

Im Falle einer unbeabsichtigten Entstehung einer Doppelversicherung kann der zuletzt abgeschlossene Versicherungsvertrag aufgehoben oder herabgesetzt werden.