Ein Versicherungsnehmer hat das Recht ohne erneute Gesundheitsprüfung auf eine jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung. Jährliche Beitragserhöhungen orientieren sich an einem fest vereinbarten Prozentsatz oder der Entwicklung des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten. Manche Versicherer bieten zudem eine an den Preisindex zur Lebenshaltung gekoppelte Dynamik an. Diese wird durch eine Höchstgrenze eingegrenzt. Durch die geplanten dynamischen Beitragserhöhungen in der Lebens- und Rentenversicherung wird hauptsächlich der Inflation entgegengewirkt.