Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung zur Erziehung und Betreuung eines Kindes, den der Arbeitgeber einzuräumen hat. Berufstätige Frauen und Männer, die ihr Kind selber betreuen und erziehen haben den Rechtsanspruch auf Elternzeit. Adoptiveltern und Vollzeit-Pflegeeltern haben auch das Recht auf Elternzeit.

Auch Väter dürfen genau wie die Mütter, ab dem Tag der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen.

Die Elternzeit ersetzt den Erziehungsurlaub.