Das Endalter ist der kapitalbildenden Lebensversicherung zuzuordnen.
Das Endalter ist das Alter, mit dem die versicherte Person die bis dahin erwirtschaftete Ablaufleistung erhält.
Bei Vertragsabschluss ist das Endalter grundsätzlich frei zu wählen, es sollten jedoch in jedem Fall die steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt werden.