In einer Erlebensfallversicherung ist vorgesehen, dass der Versicherungsnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt (Endalter) eine Leistung in Form einer Erlebensfallsumme von der Versicherung erhält.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer diesen Zeitpunkt persönlich erlebt.
Die Erlebensfallversicherung ist eine häufig vorkommende Variante der allgemeinen Lebensversicherung beziehungsweise der gemischten Lebensversicherung.