Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, bleibt noch der Ausweg, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt nicht auf den ausgeübten Beruf, sondern auf das verbleibende Leistungsvermögen des Versicherten ab, das heißt in jeder Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes. Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung demzufolge einen geringeren Schutz bietet, ist sie aus diesem Grunde nur in dem zuvor genannten Fall empfehlenswert.
In den Bedingungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung könnte es z.B. heißen: Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person zwölf Monate außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit.