In bestimmten Fällen genügt manchen Versicherern ein unbefristeter Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers, als Nachweis über eine eingetretene Berufsunfähigkeit, wenn aus diesem deutlich hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit allein medizinisch begründet ist.
EU-Rentenbescheid
von Lorenz Thaden | Nov 10, 2019 | 0 Kommentare