Im Rahmen eines regulären Wohngebäude-Versicherungsvertrages wird bei der Versicherung von Neubauten eine Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen. Eine Feuer-Rohbau-Versicherung versichert das noch nicht bezugsfertige Wohngebäude vom Beginn des Baus bis zur Bezugsfertigkeit.

Die zum Einbau in das Gebäude auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe und Bauteile sind durch eine Feuer-Rohbau-Versicherung ebenfalls versichert. Eine Wohngebäude-Versicherung deckt hier jedoch nur das Interesse des Versicherten als Bauherrn, jedoch nicht das Interesse eines Bauunternehmers.

Eine Feuer-Rohbauversicherung ist ebenfalls ein Instrument um den Realkredit zu sichern: Vor Auszahlung der Hypothek fordern Hypothekengläubiger vom Bauherren den Nachweis über den Abschluss eines Wohngebäude-Versicherungsvertrages, welcher die Feuer-Rohbau-Versicherung umfasst.