Folgeprämien sind alle der Erstprämie folgenden Prämien.
Die einzelnen Prämien beziehen sich grundlegend auf die vertraglich vereinbarten Versicherungsperioden. Dem Versicherungsvertag ist zu entnehmen, wann eine Folgeprämie fällig wird. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Rechtspflicht zur Prämienzahlung an den Versicherer.