Fremdversicherung ist ein Begriff aus der Lebensversicherung. Wenn eine Versicherung auf das Leben einer anderen, dritten Person abgeschlossen wird, so wird diese als Fremdversicherung bezeichnet.
Die versicherte Person muss ab einer bestimmten Versicherungssumme den Antrag auf Lebensversicherung mit unterschreiben und gibt somit auch das Einverständnis zum Abschluss der Versicherung.