Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über das Bestehen der Fahrerlaubnis. Der Führerschein muss beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitgeführt werden.
Bei Verstößen (zum Beispiel Vergessen oder Verlegen des Führerscheins) wird im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes ein Rechtsschutz gewährt.