Die GAP-Deckung ist eine zusätzlich zu vereinbarende Deckungserweiterung der Kfz-Kaskoversicherung. Die Versicherungsleistung bezieht sich speziell auf Leasingfahrzeuge. Wird das versicherte Leasingfahrzeug entwendet oder liegt ein Totalschaden vor, wird dem Versicherungsnehmer die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des KFZ und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet.