Wenn das Fahrzeug in einer Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt wird, wird in der KFZ-Versicherung der Garagenrabatt gewährt. Von Versicherer zu Versicherer variiert diese Rabatthöhe.

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich bei einer Inanspruchnahme des Rabattes, sein Fahrzeug nachts regelmäßig in der angegebenen Garage abzustellen.