Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die Mitglieder der GKV sind in dem Fall das ihr Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert oder pflichtversichert. Die Krankenkasse kann von jedem Mitglied in Deutschland frei gewählt werden.

Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko haben im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Jedem Mitglied stehen die Leistungen der GKV im gleichen Maß zur Verfügung. Beitragsfrei mitversichert sind Kinder und Ehegatten des Versicherten im Rahmen der Familienversicherung.