Für Auseinandersetzungen aus dem Bereich Handelsgesellschaftsrecht wird kein Rechtsschutz gewährt. Dies betrifft OHG, KG, AG, GmbH. Dieser Ausschluss bezieht sich nur auf das spezifische Gesellschaftsrecht: etwa Bestimmungen über Gründung und Auflösung, über Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, über Vertretungsbefugnis oder über das Ausscheiden eines Gesellschafters.