Haus- und Grundbesitzer können haftbar gemacht werden, wenn sie gegen die Verpflichtung verstoßen, ihr Eigentum frei von Gefahren zu halten, und dabei Personen zu Schaden kommen. Dagegen versichert die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung.

Besitzer eines Einfamilienhauses brauchen in der Regel diese Versicherung nicht abschließen, wenn sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen, das Haus ist dann bereits Vertragsbestandteil.