Eine Lehrkraft hat die Möglichkeit, die private Haftpflichtversicherung um die Lehrer-Haftpflichtversicherung zu erweitern. Mit dieser kann sie sich vor Schadensansprüche durch Dritte absichern, die im Zusammenhang mit ihrer Lehrtätigkeit aufkommen, beispielsweise wenn sie Eigentum der Schule bzw. des Landes beschädigt oder zerstört. Diese Versicherung deckt auch Schäden ab, die außerhalb des Schulgeländes oder der Schulzeit entstehen, wie auf Klassenfahrten.