Eine Luftfahrthaftpflichtversicherung kann abgeschlossen werden, wenn der Besitzer eines Luftfahrzeugs nicht willens ist, für mögliche außerhalb des Luftfahrzeugs entstandene Personen- und Sachschäden aufzukommen. Diese werden dann durch die Luftfahrthaftpflichtversicherung gedeckt.
Luftfahrthaftpflichtversicherung
von Lorenz Thaden | Nov 10, 2019 | 0 Kommentare