Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterteilt:

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit:
– einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege
– mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
– Zeitaufwand: Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit:
– dreimal täglich Hilfebedarf bei der Verrichtung der Grundpflege
– mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
– Zeitaufwand: Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, wobei auf die Grundpflege mehr als zwei Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit:
– rund-um-die-uhr, auch nachts, Hilfebedarf bei der Verrichtung der Grundpflege
– mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
– Zeitaufwand: Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, wobei auf die Grundpflege mehr als vier Stunden entfallen müssen.

Der Härtefall tritt ein, wenn Pflegestufe III übertroffen wird.